Lebenslagen

Leben mit einer Behinderung

Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen haben das Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Dazu werden zahlreiche Hilfen und Leistungen angeboten. Um Ihnen die Suche nach dem richtigen Angebot zu erleichtern, bieten wir Informationen zu möglichen Unterstützungen und zuständigen Ansprechpartnern im Überblick.

Wann eine Behinderung im rechtlichen Sinne vorliegt und was die verschiedenen Grade und Merkzeichen bedeuten, können Sie im Kapitel "Grad der Behinderung (LL)" nachlesen. Dort finden Sie ebenfalls Informationen, wie Sie zu einem entsprechenden Ausweis gelangen:

Eine übersichtliche Darstellung der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft bietet das Kapitel "Leistungen zur Teilhabe (LL)". Die Angebote reichen von Sachleistungen und finanziellen Hilfen bis zu Integrationsprojekten, Werkstätten und sonstigen Hilfen für behinderte Menschen.

Das Kapitel "Vorsorge – Früherkennung – Frühförderung (LL)" richtet sich an Eltern behinderter Kinder und zeigt Möglichkeiten der Frühförderung (VB) auf.

Auch innerhalb des Bildungssystems können zahlreiche Hilfen und Förderungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Im Kapitel "Bildung (LL)" finden Sie diese nach Bildungsstufe (vorschulische, schulische, berufliche, akademische Bildung) gegliedert.

Im Kapitel "Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (LL)" erhalten Sie einen Überblick über Berufsförderungsmaßnahmen und finanzielle Leistungen, die auch Arbeitgebern zugute kommen können, wenn sie behinderte Menschen beschäftigen. Im Einzelnen informieren wir Sie über:

  • begleitende Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Fachdienste der Integrationsämter
  • den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen
  • den besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen

Informationen zu Pflegestufen, Leistungen der Pflegekasse und zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen finden Sie im Kapitel "Pflegeversicherung (LL)".

Das Kapitel "Erleichterungen und Hilfen (LL)" informiert darüber, welche Förderungen und Vergünstigungen Sie in Anspruch nehmen können. Darunter fallen beispielsweise:

  • steuerliche Erleichterungen
  • Erleichterungen Mobilität
  • Erleichterungen rund ums Wohnen
  • sonstige Hilfen

Im Kapitel "Weiterführende Informationen und Links (LL)" finden Sie zahlreiche Links zu Informationsangeboten anderer Anbieter.

Trotz der Aufgliederung in unterschiedliche Zuständigkeiten sind alle Rehabilitationsträger (z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Träger der sozialen Entschädigung) zur engen Zusammenarbeit verpflichtet. Gemeinsame Anlaufstelle für Leistungen sind die örtlichen " Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger in Baden-Württemberg".